SHE TOO!

Wegen sexueller Belästigung: Antwerpener Gericht verurteilt Jan Fabre zu 18 Monaten auf Bewährung
Die Schildkröte von Jan Fabre mit ihm als Alter Ego, Foto: Pixabay

Antwerpen. Ein Gericht hat den belgischenBildhauer und Choreografen Jan Fabre wegen Gewalt und sexueller Belästigung gegen frühere Mitglieder seiner Tanzkompanie schuldig gesprochen. Das Strafgericht in Antwerpen verurteilte den 63-Jährigen zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre gefordert. 2018 hatten ehemalige Mitglieder seiner Tanzkompanie Fabre vorgeworfen, sie sexuell belästigt und erniedrigt zu haben, nachdem dieser in einem Interview damit geprahlt hatte, dass er in seiner Troubleyn-Tanzgruppe in 40 Jahren nie Probleme mit Belästigung oder transgressivem Verhalten gehabt habe. Fabre hatte die Vorwürfe stets bestritten, nun muss er Entschädigung an die Nebenklägerinnen zahlen und verliert für fünf Jahre seine Bürgerrechte, was unter anderem bedeutet, dass er nicht wählen darf. 

Laut der "Brussels Times" kam das Gericht zu dem Schluss, der Künstler habe ein "feindliches und erniedrigendes Arbeitsumfeld geschaffen" und sich wie ein Tyrann aufgeführt. Außerdem habe Fabre sich jungen Tänzerinnen wiederholt und ohne Einverständnis sexuell genähert und demütigende Nackt-Shootings durchgeführt, die "keinerlei künstlerischen Wert" gehabt hätten. 

Jan Fabre gilt als einer der bekanntesten zeitgenössischen Künstler Belgiens und hat unter anderem auf der Documenta und der Venedig-Biennale ausgestellt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe entfernte das Kunstzentrum De Singel in Antwerpen sein Selbstporträt in Skulpturform vom Dach des Gebäudes

Weitere Artikel